GRUNDPFLEGE

Die Grundpflege - im Rahmen der Pflegeversicherung - umfasst pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:

• Hilfe bei der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren sowie die Darm- und Blasenentleerung
• Hilfe bei der Ernährung: mundgerechte  Zubereitung und Nahrungsaufnahme
• Hilfe im  Bereich der Mobilität: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen wie auch das Verlassen, bzw.  Wiederaufsuchen der Wohnung/Pflegeeinrichtung.

Nicht zur Grundpflege zählt die hauswirtschaftliche Versorgung und Hilfen bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen - die sogenannte Behandlungspflege.