GRUNDPFLEGE

Die Grundpflege – im Rahmen der Pflegeversicherung – umfasst pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:

Hilfe bei der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren sowie die Darm- und Blasenentleerung
Hilfe bei der Ernährung: mundgerechte  Zubereitung und Nahrungsaufnahme
Hilfe im  Bereich der Mobilität: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen wie auch das Verlassen, bzw.  Wiederaufsuchen der Wohnung/Pflegeeinrichtung.

Nicht zur Grundpflege zählt die hauswirtschaftliche Versorgung und Hilfen bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen – die sogenannte Behandlungspflege.